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Stichwort English Beschreibung
Teilkündigung des Vermieters partial termination by the landlord Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Vermieter eine auf Teile des Mietobjekts beschränkte Kündigung aussprechen, bei der er nicht wie sonst üblich ein berechtigtes Interesse nachweisen muss. Diese Möglichkeit besteht für nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks, wenn der Vermieter
  • neu zu vermietenden Wohnraum schaffen möchte,
  • neuen oder vorhandenen Wohnraum mit Nebenräumen oder Grundstücksteilen ergänzen möchte.
Die Kündigung muss sich ausdrücklich auf diese konkreten Grundstücksteile oder Nebenräume beschränken.

Sie muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats vorgenommen werden.

Der Mieter ist berechtigt
  • bei verzögertem Baubeginn eine entsprechende Verlängerung des Mietverhältnisses für die Räume zu verlangen,
  • eine angemessene Senkung der Miete zu fordern.
Zum Nachteil des Mieters von dieser gesetzlichen Regelung (vgl. § 573 b BGB) abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.